Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Ihre interne Meldestelle – betrieben von uns

Das HinSchG verpflichtet Sie zu einer internen Meldestelle – und erlaubt, deren Betrieb auszulagern. Wir übernehmen ihn als beauftragter externer Dienstleister: mit sicherem Portal, eigener Hotline und anonymer Meldemöglichkeit. Schon ab 89 €/Monat.

Anonym & vertraulich DSGVO-konform 24/7 Notfall-Hotline
meldung.ihr-unternehmen.de
Hinweis melden Sicher & verschlüsselt · Ihre Identität ist geschützt
Kategorie Korruption & Bestechung ▾
Ihr Hinweis Ich möchte einen Vorgang melden, der …
Anonym übermitteln
Ticket #H-2026-0483 erstelltStatus jederzeit anonym abrufbar
Meldung sicher absenden
HinSchG-konform EU-Richtlinie 2019/1937 Anonyme Meldungen DSGVO & Made in Germany seit 1997
Warum jetzt handeln?

Die Meldestelle ist Pflicht – seit dem 17. Dezember 2023

Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Unternehmen ab 50 Beschäftigten zu einem sicheren internen Meldekanal. Wer keinen betreibt, riskiert Bußgelder – und den Verlust von Vertrauen bei Beschäftigten und Geschäftspartnern.

Bußgelder bis 50.000 €

Wer keine Meldestelle einrichtet, Meldungen behindert oder die Vertraulichkeit verletzt, muss mit empfindlichen Geldbußen nach dem HinSchG rechnen.

Identitätsschutz

Die Vertraulichkeit der hinweisgebenden Person ist gesetzlich zwingend. Ein beauftragter externer Dienstleister schützt sie zuverlässiger als jede rein hausinterne Lösung.

Enge Fristen

Eingangsbestätigung binnen 7 Tagen, Rückmeldung binnen 3 Monaten: Wir halten alle gesetzlichen Fristen ein und dokumentieren jeden Schritt prüfungssicher.

Kostenloser Schnellcheck

Sind Sie zur Meldestelle verpflichtet?

Drei kurze Fragen – eine erste Einschätzung in unter einer Minute. Ohne Anmeldung, ohne Datenspeicherung.

1. Wie viele Beschäftigte hat Ihr Unternehmen? Maßgeblich ist die Zahl der Beschäftigten im Unternehmen bzw. je juristischer Person.
2. Sind Sie in einem besonders regulierten Bereich tätig? z. B. Finanzdienstleistung, Wertpapierhandel, Versicherung oder unter das Geldwäschegesetz fallend – hier gilt die Pflicht oft unabhängig von der Beschäftigtenzahl.
3. Betreiben Sie bereits einen internen Meldekanal nach HinSchG?

Diese Einschätzung ist unverbindlich und ersetzt keine rechtliche Prüfung. Eine belastbare Beurteilung erhalten Sie im Erstgespräch.

Leistungen

Ihre Meldestelle – vollständig ausgelagert

Wir übernehmen die gesetzlich geforderte Meldestelle komplett: Technik, Erreichbarkeit, Fallbearbeitung und Dokumentation. Sie erfüllen Ihre Pflicht, ohne eigene Fachkräfte binden zu müssen.

Drei sichere Meldewege

So erreichen Hinweisgeber Ihre Meldestelle

Das HinSchG verlangt, dass Meldungen mündlich, in Textform und auf Wunsch persönlich möglich sind. Wir decken alle Wege ab – jederzeit und auf Wunsch vollständig anonym.

01

Telefonisch

Über eine eigene Hinweisgeber-Rufnummer – rund um die Uhr erreichbar. Zu jeder telefonischen Meldung wird direkt digital eine Fallnummer erzeugt, mit der sich der Bearbeitungsstatus jederzeit online verfolgen lässt. Auf Wunsch ohne Namensnennung.

24/7 · Fallnummer
02

Elektronisch

Über ein verschlüsseltes Web-Portal im Corporate Design Ihres Unternehmens – rund um die Uhr erreichbar, mit Ticketvergabe zur anonymen Statusverfolgung.

24/7 & anonym
03

Persönlich

Auf Wunsch der hinweisgebenden Person auch im persönlichen Gespräch – nach Terminabsprache mit unseren geschulten Ansprechpartnern.

Auf Anfrage
Ein Fall, alle Kanäle – ohne Medienbruch
Telefonische und webbasierte Meldungen sind bei uns verknüpft: Zu jeder Meldung – auch telefonisch – wird direkt digital eine Fallnummer erzeugt. Damit lässt sich der Bearbeitungsstatus rund um die Uhr online nachvollziehen – vertraulich und lückenlos.
Eigenentwicklung „made by wupp.iT"

Das sichere Meldeportal – in Ihrem Design

Kein Standardformular von der Stange: Jeder Mandant erhält ein eigenes, verschlüsseltes Hinweisgeber-Portal im Corporate Design des Unternehmens. Wir entwickeln die Software selbst und passen sie laufend an gesetzliche Änderungen an – gehostet in Deutschland, DSGVO-konform.

  • Portal im Corporate Design
  • Optionale, echte Anonymität
  • Fallnummer & Status – auch für Telefon-Meldungen
  • Sicherer Dialog mit dem Hinweisgeber
  • Plausibilitätsprüfung der Meldungen
  • Fristen- & Fallmanagement
  • Ende-zu-Ende verschlüsselt
  • Mehrsprachig möglich
  • Prüfungssichere Dokumentation
  • Hosting in Deutschland (DSGVO)
Statusabfrage
Ticket #H-2026-0483 Eingegangen · Eingangsbestätigung versendet
In Bearbeitung durch MeldestelleRückmeldung fristgerecht binnen 3 Monaten
Neue Nachricht der Meldestelle Vielen Dank für Ihren Hinweis. Zur weiteren Prüfung …
Identität weiterhin geschützt

Einblick ins Meldeportal – Beispiel im Corporate Design eines Kunden

HinSchG-konform EU-Richtlinie 2019/1937 Anonym Ende-zu-Ende verschlüsselt Corporate Design Ticketsystem DSGVO Hosting in Deutschland Eigenentwicklung Made in Germany
24/7 Notfall-Hotline für zeitkritische Meldungen
Fragen zur Einrichtung Ihrer Meldestelle? Rufen Sie uns an – kostenfrei:
0800 271 2000
Transparente Preise

Faire Pauschalen – ohne Einrichtungsgebühr

Planbare monatliche Kosten statt teurer interner Strukturen. Keine Einrichtungsgebühr, Mindestlaufzeit 12 Monate. Alle Preise zzgl. gesetzlicher MwSt.

50 – 149 Mitarbeitende
Basis
Für kleinere mittelständische Unternehmen
89 €/ Monat
105,91 € inkl. MwSt.
  • Sicheres Meldeportal im Corporate Design
  • Eigene Hinweisgeber-Hotline
  • Fallbearbeitung & Fristenwahrung
  • 2 Arbeitsstunden / Jahr inklusive
Auswählen
Ab 301 Mitarbeitende
Individuell
Für große Organisationen & Konzernstrukturen
Auf Anfrage
Individuelle Planung nach Bedarf
  • Auf Ihr Meldeaufkommen zugeschnitten
  • Mehrere Standorte / Gesellschaften
  • Individuelle Arbeitsstunden-Kontingente
  • Optional mit ISB & Datenschutz kombinierbar
Angebot anfragen

Keine Einrichtungsgebühr · Mindestlaufzeit 12 Monate · jederzeit erweiterbar.

50+Beschäftigte = gesetzliche Pflicht
7 TageFrist zur Eingangsbestätigung
3 MonateFrist bis zur Rückmeldung
seit 1997IT- & Compliance-Erfahrung
So arbeiten wir

In vier Schritten zur rechtssicheren Meldestelle

Ein klarer, schneller Weg – Ihre Meldestelle ist oft binnen weniger Tage einsatzbereit.

1

Erstgespräch

Wir klären Ihre Betroffenheit, Pflichten und den passenden Tarif – kostenfrei und unverbindlich.

2

Einrichtung

Wir erstellen Ihr Meldeportal im Corporate Design und richten Hotline sowie Meldewege ein.

3

Go-Live & Kommunikation

Sie erhalten Vorlagen zur internen Bekanntmachung. Ab jetzt sind alle Meldewege aktiv.

4

Laufender Betrieb

Wir nehmen Hinweise entgegen, prüfen, halten Fristen ein und dokumentieren prüfungssicher.

Referenzen & Vertrauen

Worauf sich unsere Mandanten verlassen

Verlässliche Betreuung mit klaren Zusagen – die Basis für eine langfristige Zusammenarbeit.

Antwort binnen 24 h

Auf Anfragen reagieren wir werktags in der Regel innerhalb eines Arbeitstages.

Feste Ansprechperson

Kein wechselndes Team – Sie haben durchgehend denselben vertrauensvollen Ansprechpartner.

Fachkundig & vertraulich

Ein Team mehrerer Mitarbeitender mit Hinweisgeberschutz-Fachkunde behandelt jede Meldung neutral und vertraulich – ohne interne Interessenkonflikte.

Etabliert seit 1997

Ein beständiges Unternehmen aus Wuppertal – kein kurzlebiges Ein-Personen-Projekt.

Branchen, die wir betreuen

Produktion & HandwerkHandel & E-CommerceGesundheit & PflegeDienstleistungIT & SoftwareVereine & Verbände
Frank Chabrié Ihr Ansprechpartner für die Meldestelle

Inhaber der wupp.iT und Ihr persönlicher Ansprechpartner. Seit 1997 in der IT tätig, führt er ein Team mit mehreren Mitarbeitenden mit Hinweisgeberschutz-Fachkunde, das Compliance, Informationssicherheit und Datenschutz aus einer Hand abdeckt – vertraulich, unabhängig und mit eigener Softwareentwicklung.

  • Team mit HinSchG-Fachkunde
  • Eigenentwickeltes Portal
  • seit 1997 am Markt
Über uns

wupp.iT – etabliert seit 1997

Hinter dieser Meldestelle steht kein anonymer Großanbieter, sondern die wupp.iT – ein seit 1997 in Wuppertal ansässiges IT-Unternehmen. Aus jahrzehntelanger Erfahrung in sicherer Softwareentwicklung, Datenschutz und Informationssicherheit ist unsere Hinweisgeberlösung entstanden.

  • Mehrere Mitarbeitende mit Hinweisgeberschutz-Fachkunde
  • Über 25 Jahre IT- und Compliance-Know-how
  • Eigene Softwareentwicklung – Portal „made by wupp.iT"
  • Auf Wunsch mit Informationssicherheit (ISB) und Datenschutz (DSB) kombinierbar
Häufige Fragen

Antworten rund um HinSchG & Meldestelle

Wer muss nach dem Hinweisgeberschutzgesetz eine Meldestelle einrichten?

Zur Einrichtung einer internen Meldestelle verpflichtet sind grundsätzlich alle Unternehmen und Organisationen mit mindestens 50 Beschäftigten. Für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten gilt die Pflicht seit dem 17. Dezember 2023, für größere Unternehmen ab 250 Beschäftigten bereits seit dem 2. Juli 2023. Unabhängig von der Beschäftigtenzahl bestehen besondere Pflichten in bestimmten Branchen – etwa im Finanz-, Wertpapier- und Versicherungswesen sowie im Anwendungsbereich des Geldwäschegesetzes.

Was ist der Unterschied zwischen interner und externer Meldestelle?

Das HinSchG kennt zwei Arten: Die interne Meldestelle muss jedes verpflichtete Unternehmen selbst vorhalten – ihren Betrieb darf es nach § 14 HinSchG an einen Dritten auslagern. Die externe Meldestelle dagegen ist eine staatliche Stelle des Bundes (Bundesamt für Justiz) bzw. der Länder, an die sich Hinweisgeber alternativ wenden können. Unsere Leistung ist der Betrieb Ihrer internen Meldestelle als externer Dienstleister – nicht die staatliche externe Meldestelle.

Was bringt es, den Betrieb der Meldestelle auszulagern?

Das Gesetz erlaubt ausdrücklich, den Betrieb der internen Meldestelle einem fachkundigen Dritten zu übertragen. Bei uns übernimmt das ein Team mit mehreren Mitarbeitenden mit Hinweisgeberschutz-Fachkunde – Sie müssen intern niemanden dafür ausbilden oder dauerhaft vorhalten. Zudem schützt ein beauftragter, unabhängiger Dienstleister die Identität der hinweisgebenden Person zuverlässiger als eine rein hausinterne Infrastruktur und vermeidet Interessenkonflikte. Nicht zuletzt reduzieren Sie so das Risiko fahrlässiger Verstöße, die nach dem HinSchG mit Bußgeldern belegt sind.

Können Hinweise auch anonym abgegeben werden?

Ja. Über unser Meldeportal können Hinweise auf Wunsch vollständig anonym abgegeben werden. Dank Ticketvergabe bleibt dabei ein sicherer, anonymer Dialog zwischen Hinweisgeber und Meldestelle möglich – etwa für Rückfragen oder die Rückmeldung zum Bearbeitungsstand. Auch telefonische Meldungen sind ohne Namensnennung möglich.

Welche Fristen gelten für die Bearbeitung von Meldungen?

Der hinweisgebenden Person ist der Eingang der Meldung innerhalb von 7 Tagen zu bestätigen. Spätestens nach 3 Monaten muss eine Rückmeldung über ergriffene oder geplante Folgemaßnahmen erfolgen. Wir überwachen diese Fristen automatisiert im Portal und dokumentieren jeden Schritt prüfungssicher.

Welche Meldewege bieten Sie an?

Wir decken alle vom Gesetz geforderten Wege ab: telefonisch über eine eigene Hinweisgeber-Rufnummer (rund um die Uhr erreichbar), elektronisch über ein verschlüsseltes Web-Portal im Corporate Design Ihres Unternehmens sowie – auf Wunsch der hinweisgebenden Person – im persönlichen Gespräch nach Terminvereinbarung. Alle Kanäle sind miteinander verknüpft: Zu jeder Meldung – auch telefonisch – wird direkt digital eine Fallnummer erzeugt, mit der sich der Bearbeitungsstatus jederzeit online im Portal nachvollziehen lässt – ganz ohne Medienbruch.

Was kostet der Betrieb der Meldestelle?

Für Unternehmen mit 50 bis 149 Beschäftigten kostet die Meldestelle 89 € pro Monat zzgl. MwSt. (105,91 € inkl. MwSt.), inklusive 2 Arbeitsstunden pro Jahr. Für 149 bis 300 Beschäftigte sind es 129 € pro Monat zzgl. MwSt. (153,51 € inkl. MwSt.), inklusive 5 Arbeitsstunden pro Jahr. Ab 301 Beschäftigten erstellen wir ein individuelles Angebot. Es fällt keine Einrichtungsgebühr an, die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate.

Wie schnell ist unsere Meldestelle einsatzbereit?

In der Regel innerhalb weniger Tage. Nach einem kurzen Erstgespräch richten wir Portal, Hotline und Meldewege ein und stellen Ihnen Vorlagen zur internen Bekanntmachung bereit. Danach ist Ihre Meldestelle sofort aktiv und Ihre gesetzliche Pflicht erfüllt.

Kontakt

Lassen Sie uns über Ihre Meldestelle sprechen

Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen – wir melden uns zeitnah für ein unverbindliches Erstgespräch.

wupp.iTTriebelsheide 45, 42111 Wuppertal
Dieses Formular ist eine allgemeine Anfrage zur Einrichtung einer Meldestelle – kein geschützter Meldekanal für Hinweisgeber. Ihre Angaben werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Details in unserer Datenschutzerklärung.