Bußgelder bis 50.000 €
Wer keine Meldestelle einrichtet, Meldungen behindert oder die Vertraulichkeit verletzt, muss mit empfindlichen Geldbußen nach dem HinSchG rechnen.
Das HinSchG verpflichtet Sie zu einer internen Meldestelle – und erlaubt, deren Betrieb auszulagern. Wir übernehmen ihn als beauftragter externer Dienstleister: mit sicherem Portal, eigener Hotline und anonymer Meldemöglichkeit. Schon ab 89 €/Monat.
Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Unternehmen ab 50 Beschäftigten zu einem sicheren internen Meldekanal. Wer keinen betreibt, riskiert Bußgelder – und den Verlust von Vertrauen bei Beschäftigten und Geschäftspartnern.
Wer keine Meldestelle einrichtet, Meldungen behindert oder die Vertraulichkeit verletzt, muss mit empfindlichen Geldbußen nach dem HinSchG rechnen.
Die Vertraulichkeit der hinweisgebenden Person ist gesetzlich zwingend. Ein beauftragter externer Dienstleister schützt sie zuverlässiger als jede rein hausinterne Lösung.
Eingangsbestätigung binnen 7 Tagen, Rückmeldung binnen 3 Monaten: Wir halten alle gesetzlichen Fristen ein und dokumentieren jeden Schritt prüfungssicher.
Drei kurze Fragen – eine erste Einschätzung in unter einer Minute. Ohne Anmeldung, ohne Datenspeicherung.
Diese Einschätzung ist unverbindlich und ersetzt keine rechtliche Prüfung. Eine belastbare Beurteilung erhalten Sie im Erstgespräch.
Wir übernehmen die gesetzlich geforderte Meldestelle komplett: Technik, Erreichbarkeit, Fallbearbeitung und Dokumentation. Sie erfüllen Ihre Pflicht, ohne eigene Fachkräfte binden zu müssen.
Wir betreiben Ihre interne Meldestelle als beauftragter Dritter (§ 14 HinSchG) – vertrauliche Anlaufstelle für Beschäftigte und Geschäftspartner.
Mehr erfahrenWeb-Portal im Corporate Design Ihres Unternehmens – verschlüsselt, barrierearm und mit optionaler Anonymität.
Mehr erfahrenSeparate Rufnummer zum Schutz der Anonymität – rund um die Uhr erreichbar. Jede telefonische Meldung erhält direkt eine digital erzeugte Fallnummer für die Statusverfolgung.
Aufnahme, Plausibilitätsprüfung und fristgerechte Rückmeldung – von der Eingangsbestätigung bis zur Folgemaßnahme.
Mehr erfahrenLückenlose, prüfungssichere Dokumentation aller Vorgänge und Fristen – jederzeit nachweisbar gegenüber Behörden.
Wir klären Ihre Betroffenheit, Fristen und Pflichten und richten die Meldestelle rechtssicher ein – ohne Bürokratie.
Mehr erfahrenDas HinSchG verlangt, dass Meldungen mündlich, in Textform und auf Wunsch persönlich möglich sind. Wir decken alle Wege ab – jederzeit und auf Wunsch vollständig anonym.
Über eine eigene Hinweisgeber-Rufnummer – rund um die Uhr erreichbar. Zu jeder telefonischen Meldung wird direkt digital eine Fallnummer erzeugt, mit der sich der Bearbeitungsstatus jederzeit online verfolgen lässt. Auf Wunsch ohne Namensnennung.
24/7 · FallnummerÜber ein verschlüsseltes Web-Portal im Corporate Design Ihres Unternehmens – rund um die Uhr erreichbar, mit Ticketvergabe zur anonymen Statusverfolgung.
24/7 & anonymAuf Wunsch der hinweisgebenden Person auch im persönlichen Gespräch – nach Terminabsprache mit unseren geschulten Ansprechpartnern.
Auf AnfrageKein Standardformular von der Stange: Jeder Mandant erhält ein eigenes, verschlüsseltes Hinweisgeber-Portal im Corporate Design des Unternehmens. Wir entwickeln die Software selbst und passen sie laufend an gesetzliche Änderungen an – gehostet in Deutschland, DSGVO-konform.
Einblick ins Meldeportal – Beispiel im Corporate Design eines Kunden
Planbare monatliche Kosten statt teurer interner Strukturen. Keine Einrichtungsgebühr, Mindestlaufzeit 12 Monate. Alle Preise zzgl. gesetzlicher MwSt.
Keine Einrichtungsgebühr · Mindestlaufzeit 12 Monate · jederzeit erweiterbar.
Ein klarer, schneller Weg – Ihre Meldestelle ist oft binnen weniger Tage einsatzbereit.
Wir klären Ihre Betroffenheit, Pflichten und den passenden Tarif – kostenfrei und unverbindlich.
Wir erstellen Ihr Meldeportal im Corporate Design und richten Hotline sowie Meldewege ein.
Sie erhalten Vorlagen zur internen Bekanntmachung. Ab jetzt sind alle Meldewege aktiv.
Wir nehmen Hinweise entgegen, prüfen, halten Fristen ein und dokumentieren prüfungssicher.
Verlässliche Betreuung mit klaren Zusagen – die Basis für eine langfristige Zusammenarbeit.
Auf Anfragen reagieren wir werktags in der Regel innerhalb eines Arbeitstages.
Kein wechselndes Team – Sie haben durchgehend denselben vertrauensvollen Ansprechpartner.
Ein Team mehrerer Mitarbeitender mit Hinweisgeberschutz-Fachkunde behandelt jede Meldung neutral und vertraulich – ohne interne Interessenkonflikte.
Ein beständiges Unternehmen aus Wuppertal – kein kurzlebiges Ein-Personen-Projekt.
Branchen, die wir betreuen
Inhaber der wupp.iT und Ihr persönlicher Ansprechpartner. Seit 1997 in der IT tätig, führt er ein Team mit mehreren Mitarbeitenden mit Hinweisgeberschutz-Fachkunde, das Compliance, Informationssicherheit und Datenschutz aus einer Hand abdeckt – vertraulich, unabhängig und mit eigener Softwareentwicklung.
Hinter dieser Meldestelle steht kein anonymer Großanbieter, sondern die wupp.iT – ein seit 1997 in Wuppertal ansässiges IT-Unternehmen. Aus jahrzehntelanger Erfahrung in sicherer Softwareentwicklung, Datenschutz und Informationssicherheit ist unsere Hinweisgeberlösung entstanden.
Compliance, Sicherheit und IT greifen ineinander. Neben Ihrer Hinweisgebermeldestelle betreuen wir Sie auf Wunsch auch in diesen Bereichen – mit denselben Ansprechpartnern und einer gemeinsamen Datenbasis.
Externer Informationssicherheitsbeauftragter nach ISO 27001, BSI IT-Grundschutz und NIS2 – inklusive eigenem webbasierten ISMS.
isb.nrwExterner Datenschutzbeauftragter nach DSGVO und KDG – Verarbeitungsverzeichnis (VVT), Datenschutz-Folgenabschätzung, Schulungen und laufende Betreuung.
dsgvo-datenschutz.comDie wupp.iT: IT-Infrastruktur, Softwareentwicklung, Web und Hosting – seit 1997 aus Wuppertal, mit eigener Entwicklung.
wupp.itZur Einrichtung einer internen Meldestelle verpflichtet sind grundsätzlich alle Unternehmen und Organisationen mit mindestens 50 Beschäftigten. Für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten gilt die Pflicht seit dem 17. Dezember 2023, für größere Unternehmen ab 250 Beschäftigten bereits seit dem 2. Juli 2023. Unabhängig von der Beschäftigtenzahl bestehen besondere Pflichten in bestimmten Branchen – etwa im Finanz-, Wertpapier- und Versicherungswesen sowie im Anwendungsbereich des Geldwäschegesetzes.
Das HinSchG kennt zwei Arten: Die interne Meldestelle muss jedes verpflichtete Unternehmen selbst vorhalten – ihren Betrieb darf es nach § 14 HinSchG an einen Dritten auslagern. Die externe Meldestelle dagegen ist eine staatliche Stelle des Bundes (Bundesamt für Justiz) bzw. der Länder, an die sich Hinweisgeber alternativ wenden können. Unsere Leistung ist der Betrieb Ihrer internen Meldestelle als externer Dienstleister – nicht die staatliche externe Meldestelle.
Das Gesetz erlaubt ausdrücklich, den Betrieb der internen Meldestelle einem fachkundigen Dritten zu übertragen. Bei uns übernimmt das ein Team mit mehreren Mitarbeitenden mit Hinweisgeberschutz-Fachkunde – Sie müssen intern niemanden dafür ausbilden oder dauerhaft vorhalten. Zudem schützt ein beauftragter, unabhängiger Dienstleister die Identität der hinweisgebenden Person zuverlässiger als eine rein hausinterne Infrastruktur und vermeidet Interessenkonflikte. Nicht zuletzt reduzieren Sie so das Risiko fahrlässiger Verstöße, die nach dem HinSchG mit Bußgeldern belegt sind.
Ja. Über unser Meldeportal können Hinweise auf Wunsch vollständig anonym abgegeben werden. Dank Ticketvergabe bleibt dabei ein sicherer, anonymer Dialog zwischen Hinweisgeber und Meldestelle möglich – etwa für Rückfragen oder die Rückmeldung zum Bearbeitungsstand. Auch telefonische Meldungen sind ohne Namensnennung möglich.
Der hinweisgebenden Person ist der Eingang der Meldung innerhalb von 7 Tagen zu bestätigen. Spätestens nach 3 Monaten muss eine Rückmeldung über ergriffene oder geplante Folgemaßnahmen erfolgen. Wir überwachen diese Fristen automatisiert im Portal und dokumentieren jeden Schritt prüfungssicher.
Wir decken alle vom Gesetz geforderten Wege ab: telefonisch über eine eigene Hinweisgeber-Rufnummer (rund um die Uhr erreichbar), elektronisch über ein verschlüsseltes Web-Portal im Corporate Design Ihres Unternehmens sowie – auf Wunsch der hinweisgebenden Person – im persönlichen Gespräch nach Terminvereinbarung. Alle Kanäle sind miteinander verknüpft: Zu jeder Meldung – auch telefonisch – wird direkt digital eine Fallnummer erzeugt, mit der sich der Bearbeitungsstatus jederzeit online im Portal nachvollziehen lässt – ganz ohne Medienbruch.
Für Unternehmen mit 50 bis 149 Beschäftigten kostet die Meldestelle 89 € pro Monat zzgl. MwSt. (105,91 € inkl. MwSt.), inklusive 2 Arbeitsstunden pro Jahr. Für 149 bis 300 Beschäftigte sind es 129 € pro Monat zzgl. MwSt. (153,51 € inkl. MwSt.), inklusive 5 Arbeitsstunden pro Jahr. Ab 301 Beschäftigten erstellen wir ein individuelles Angebot. Es fällt keine Einrichtungsgebühr an, die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate.
In der Regel innerhalb weniger Tage. Nach einem kurzen Erstgespräch richten wir Portal, Hotline und Meldewege ein und stellen Ihnen Vorlagen zur internen Bekanntmachung bereit. Danach ist Ihre Meldestelle sofort aktiv und Ihre gesetzliche Pflicht erfüllt.
Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen – wir melden uns zeitnah für ein unverbindliches Erstgespräch.