Interne Meldestelle nach HinSchG im Bergischen Land
Im Bergischen Städtedreieck und im Umland betreuen wir Mittelstand ebenso wie Einrichtungen mit sensiblen Meldelagen: Pflege, Bildung, Vereine und Verbände.
Das Bergische Land reicht über Wuppertal, Solingen und Remscheid hinaus bis in den Kreis Mettmann, den Oberbergischen und den Rheinisch-Bergischen Kreis. Neben dem industriellen Mittelstand prägen Pflegeeinrichtungen, Kitas, Schulen in freier Trägerschaft und Vereine die Landschaft.
Die Pflicht zur internen Meldestelle greift ab 50 Beschäftigten je Organisation. Viele Träger liegen knapp darüber, andere gehören zu größeren Verbünden. Für kleinere Einrichtungen unterhalb der Schwelle ist eine freiwillige Meldestelle ein starkes Signal: Sie zeigt Beschäftigten und Ehrenamtlichen, dass Missstände gehört werden – ein wichtiger Baustein von Prävention.
In sensiblen Bereichen wie Pflege oder Jugendhilfe sind Hinweise oft besonders heikel und richten sich mitunter gegen Vorgesetzte. Eine unabhängige externe Meldestelle schützt hinweisgebende wie betroffene Personen neutral und vermeidet die Interessenkonflikte einer rein hausinternen Lösung.
Weil wir mitten in der Region sitzen, sind Vor-Ort-Termine auch in den kleineren Kommunen ohne großen Aufwand möglich.
Womit wir Sie unterstützen
Meldestelle auslagern
Wir betreiben Ihre interne Meldestelle als beauftragter Dritter.
HinSchG-Pflicht prüfen
Sind Sie ab 50 Beschäftigten verpflichtet? Wir klären es.
Meldekanäle
Telefon, Portal und persönlich – anonym, ohne Medienbruch.
Sicheres Meldeportal
Verschlüsselt, im Corporate Design, in Deutschland gehostet.
Auch in Ihrer Nachbarschaft
Sprechen wir über Ihre Meldestelle in Bergisches Land
Ein unverbindliches Erstgespräch klärt Ihre Betroffenheit, den Ist-Stand und die sinnvollsten nächsten Schritte.