Wer ist verpflichtet?
Grundsätzlich alle Unternehmen und Organisationen mit mindestens 50 Beschäftigten. Für 250 und mehr Beschäftigte gilt die Pflicht seit dem 2. Juli 2023, für 50 bis 249 Beschäftigte seit dem 17. Dezember 2023. In bestimmten regulierten Branchen – etwa Finanzdienstleistung, Wertpapierhandel und Versicherungen – kann die Pflicht unabhängig von der Beschäftigtenzahl bestehen.