Region · Nordrhein-Westfalen

Interne Meldestelle nach HinSchG in Remscheid

Für Remscheider Betriebe klären wir zuerst die entscheidende Frage: Sind Sie ab 50 Beschäftigten überhaupt verpflichtet – und ab wann?

Remscheid ist Werkzeugstadt: Maschinenbau, Antriebstechnik, Präzisionsfertigung, dazu ein dichtes Netz kleinerer Zulieferer. Viele dieser Betriebe bewegen sich um die 50-Beschäftigten-Grenze, ab der das Hinweisgeberschutzgesetz eine interne Meldestelle verlangt.

Gezählt werden alle Beschäftigten je juristischer Person, einschließlich Teilzeitkräften, Aushilfen und Auszubildenden. Wächst ein Betrieb, kann die Pflicht unbemerkt eintreten – und mit ihr das Bußgeldrisiko bei fehlender oder unwirksamer Meldestelle. Wir prüfen Ihre Betroffenheit verbindlich und dokumentieren das Ergebnis.

Auch unterhalb der Schwelle lohnt sich ein Meldekanal häufig: Große Auftraggeber verlangen ihn zunehmend in der Lieferkette, und frühzeitig gemeldete Missstände lassen sich intern lösen, bevor sie eskalieren. Für die freiwillige Einrichtung bieten wir vergünstigte Konditionen an.

Wir arbeiten pragmatisch: Portal und Hotline sind kurzfristig einsatzbereit, Sie erhalten Vorlagen zur internen Bekanntmachung, und jede Meldung wird prüfungssicher dokumentiert.

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