Leistung

Interne Meldestelle nach HinSchG – ausgelagert an uns

Das HinSchG verpflichtet Sie zu einer internen Meldestelle – erlaubt aber ausdrücklich, deren Betrieb an einen Dritten zu übertragen. Genau das übernehmen wir für Sie: vollständig, fachkundig und unabhängig.

Nach § 14 HinSchG darf der Betrieb der internen Meldestelle einem Dritten übertragen werden. Wir werden Ihre beauftragte Meldestelle: vertrauliche Anlaufstelle für Ihre Beschäftigten, mit sicherem Portal, eigener Hotline und rechtssicherer Fallbearbeitung – ab dem ersten Tag einsatzbereit. Die Verantwortung für Abhilfemaßnahmen bleibt bei Ihnen; die operative Last liegt bei uns.

  • Betrieb Ihrer internen Meldestelle als beauftragter Dritter (§ 14 HinSchG)
  • Sicheres Meldeportal im Corporate Design Ihres Unternehmens
  • Eigene Hinweisgeber-Hotline, rund um die Uhr erreichbar
  • Entgegennahme, Plausibilitätsprüfung und Bearbeitung von Hinweisen
  • Einhaltung aller Fristen (7 Tage Eingang, 3 Monate Rückmeldung)
  • Prüfungssichere Dokumentation aller Vorgänge

Warum auslagern statt intern aufbauen?

Eine intern betriebene Meldestelle bindet fachkundiges, unparteiisches Personal, verursacht laufende Kosten und wirft Fragen zur Unabhängigkeit auf. Als beauftragter Dritter bringen wir ein Team mit mehreren Mitarbeitenden mit Hinweisgeberschutz-Fachkunde sofort mit, schützen die Identität der hinweisgebenden Person über eine vom Unternehmen getrennte Infrastruktur, vermeiden Interessenkonflikte und senken das Risiko fahrlässiger Verstöße, die mit Bußgeldern belegt sind.

Interne vs. externe Meldestelle – der Unterschied

Das Gesetz unterscheidet die interne Meldestelle (die jedes verpflichtete Unternehmen vorhalten muss) von der externen Meldestelle des Bundes und der Länder (staatliche Stellen wie das Bundesamt für Justiz). Unsere Dienstleistung ist der Betrieb Ihrer internen Meldestelle durch einen externen Dienstleister – nicht die staatliche externe Meldestelle.

Nächster Schritt

Lassen Sie uns unverbindlich sprechen

Ein kurzes Erstgespräch klärt Ihre Betroffenheit, Pflichten und die sinnvollsten nächsten Schritte.